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   BGH, 05.02.2024 - 3 StR 419/23   

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https://dejure.org/2024,4608
BGH, 05.02.2024 - 3 StR 419/23 (https://dejure.org/2024,4608)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2024 - 3 StR 419/23 (https://dejure.org/2024,4608)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2024 - 3 StR 419/23 (https://dejure.org/2024,4608)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, § 85 Abs. 2 StGB, § 85 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 85 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 46 Abs. 3 StGB, § 73 Abs. 1 StGB, § 74 Abs. 1 StGB, § 129a StGB, § 74c Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Rädelsführer durch Einnahme einer führenden Rolle in dem Personenzusammenschluss hinsichtlich Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot (hier: "Kalifatstaat")

  • rewis.io
  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.11.2023 - 3 StR 141/23

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot ("Geeinte deutsche

    Auszug aus BGH, 05.02.2024 - 3 StR 419/23
    Diese für den Bereich der kriminellen und terroristischen Vereinigungen entwickelten Maßstäbe gelten auch im Rahmen von § 85 Abs. 1 StGB (BGH, Beschluss vom 14. November 2023 - 3 StR 141/23, juris Rn. 33 mwN; s. auch BGH, Urteil vom 16. Februar 2012 - 3 StR 243/11, BGHSt 57, 160 Rn. 8 f.).

    Die weiteren Tatbestandsmerkmale des § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB sind ebenfalls erfüllt (vgl. zu den Voraussetzungen näher BGH, Beschluss vom 14. November 2023 - 3 StR 141/23, juris Rn. 23 ff.).

  • BGH, 28.06.2022 - 3 StR 403/20

    Kriminelle Vereinigung bei Betrieb eines sog. Hawala-Banking-Systems

    Auszug aus BGH, 05.02.2024 - 3 StR 419/23
    Zwar erfordert dies eine Ermessensausübung des Tatgerichts (s. BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2022 - 3 StR 415/21, juris Rn. 6 mwN; vom 28. Juni 2022 - 3 StR 403/20, StV 2023, 739 Rn. 43; dort auch zur grundsätzlich gebotenen Berücksichtigung bei der Strafzumessung).
  • BGH, 15.06.2022 - 3 StR 295/21

    Einziehung von Tatmitteln und Taterträgen bei Verurteilung wegen Mitgliedschaft

    Auszug aus BGH, 05.02.2024 - 3 StR 419/23
    Auch wenn es sich bei Bargeld in Höhe von 56.225 EUR, das beim Angeklagten Ka.   sichergestellt worden und für Zwecke des "Kalifatstaats" vorgesehen war, nicht um Tatertrag (§ 73 Abs. 1 StGB), sondern um Tatmittel (§ 74 Abs. 1 StGB) handelt (vgl. zu § 129a StGB BGH, Urteil vom 15. Juni 2022 - 3 StR 295/21, BGHSt 67, 87 Rn. 9 ff.), ist die Einziehung des Wertes möglich (§ 74c Abs. 1 StGB).
  • BGH, 16.02.2012 - 3 StR 243/11

    Terroristische Vereinigung (ausländische); DHKPC; DHKP; DHKC; Rädelsführerschaft

    Auszug aus BGH, 05.02.2024 - 3 StR 419/23
    Diese für den Bereich der kriminellen und terroristischen Vereinigungen entwickelten Maßstäbe gelten auch im Rahmen von § 85 Abs. 1 StGB (BGH, Beschluss vom 14. November 2023 - 3 StR 141/23, juris Rn. 33 mwN; s. auch BGH, Urteil vom 16. Februar 2012 - 3 StR 243/11, BGHSt 57, 160 Rn. 8 f.).
  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 415/21

    Einziehung von mit Erträgen aus Betäubungsmitteln erworbenen Kryptowährungen

    Auszug aus BGH, 05.02.2024 - 3 StR 419/23
    Zwar erfordert dies eine Ermessensausübung des Tatgerichts (s. BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2022 - 3 StR 415/21, juris Rn. 6 mwN; vom 28. Juni 2022 - 3 StR 403/20, StV 2023, 739 Rn. 43; dort auch zur grundsätzlich gebotenen Berücksichtigung bei der Strafzumessung).
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